Sonderregelungen

1. Wandertage

Wandertage werden weiterhin wegen der Wetterlage kurzfristig geplant.

Vor und nach Wandertagen findet kein Unterricht statt.

2. Bundesjugendspiele

Vor und nach Bundesjugendspielen findet kein Unterricht statt.

3. Sportveranstaltungen

An zusätzlichen Sportveranstaltungen haben teilnehmende Kinder vor und nach der Veranstaltung keinen Unterricht.

4. Theaterbesuche

Vor und nach Theaterbesuchen findet kein Unterricht statt.

5. Projektwochen

In Projektwochen haben alle Kinder täglich vier Stunden Unterricht, also in der Regel von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

6. Rosenmontag

Die Rosenmontagsfeier findet mit der Klassenlehrerin im Klassenverband von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr statt.

7. Sonderfälle

In allen Sonderfällen (außer Pädagogische Tage), bei denen die Kinder später Unterricht haben, als ihr Stundenplan vorsieht bzw. ihr Unterricht früher als planmäßig endet, wird bei Bedarf eine Betreuung eingerichtet.

Der Bedarf muss rechtzeitig über die Klassenlehrerin bei der Schulleitung angemeldet werden.

8. Beurlaubungen

Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern können nur aus dringenden Gründen genehmigt werden.

Urlaub in Verbindung mit Ferien wird nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen gewährt.

Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubes (wenn er vor Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnittes (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.

Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk verbleibt in der Schülerakte.

(Auszug aus der allgemeinen Ferienordnung; Erlass vom 29.03.1993)