Unterrichtsregelung bei islamischen Feiertagen

Islamische Feiertage

Wegen der Freistellung muslimischer Schülerinnen und Schüler vom Unterricht an muslimischen Feiertagen erfolgt in jedem Schuljahr eine gesonderte Bekanntgabe im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums.

Aufgrund unterschiedlicher Rechtsschulen des Islams und der kalendarischen Umrechnung können die Daten der Feiertage um jeweils einen Tag variieren.

Schülerinnen und Schüler, für die die Bindung an eine solche Rechtsschule geltend gemacht wird, sind statt des unten aufgeführten Tages für den betreffenden Tag freizustellen.

Eine Befreiung gilt jeweils nur für einen Tag.